Führerschein in Deutschland machen als Doppelbürgerin

6 Antworten

Also: Erstmal: Doppelbuergerschaft Deutsch / Schweiz ist - in Deutschland ofiziell nicht erlaubt. Du haettest Deine Deutsche Staatsbuergerschaft aufgeben muessen. Lass Dich also in Deutschland nicht mit den BEIDEN Paessen erwischen: Knast ist Dir sicher. Habe selbst Freunde im Gefaengis besucht. Wie es ofiziell in der Schweiz aussieht, weiss ich nicht. Mit dem Fuehrerschein hast Du null Probleme, vorrausgesetzt Du hast Zeit und Geld. Nimm einfach den Deutschen Ausweis, melde Dich bei einem Freund - oder einer Pension in Deutschland an (Abmeldung in der Schweiz ist ueberfluessig: Angabe: Bei vorheriger Wohnsitz ? Zuzug aus ??? Schweiz, oder England oder Groenland oder Tumbuktu ) mach deinen Fuehrerschein, und melde Dich wieder ab. das wars. Das Gleiche koenntest Du auch mit dem Schweizer Pass machen, aber warum kompliziert machen ? Oder Fuehrerschein in Rumaenien, oder Finnland. Du musst nur Deinen Fuehrerschein fuer das Land in dem Du wohnst, gueltig machen. Da gibts unterschiedliche Fristen und Konditionen nach ofiziellem Neu-Zu-Zug. Deutschland hatte bisher 6 Monate, da hat sich aber vor kurzem was geaendert. Falls Du aber in irgendeinem Land der Union, oder sogar des Schengenraumes (das schliesst Schweiz ein) den Fuhrerschein entzogen bekommen hast, darfst Du keinen aus einem anderen Land nutzen. Da gibts richtig Knast. Oder als Promi (aktueller Fall aus der Sparte Starfussballer) halbe Million Bussgeld. Dafuer spart er sich - erstmal - den Knast

Haglaz  01.01.2015, 23:59

Das ist Unsinn.

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Crack  02.01.2015, 00:51
@Haglaz
Das ist Unsinn.

Der Meinung schließe ich mich an.

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Haglaz  02.01.2015, 01:02
@dobosufivieh

Nahezu alles, von erfundenen Straftatbeständen bis zu erfundenen Gesetzenbezüglich der (doppelten) Staatsbürgerschaft.

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Penguin8  03.01.2015, 19:42
@Crack

Ich auch :P Ich finde die Regelung bescheuert (Habe auch doppelte Staatsbuergerschaft - Motto: Lass dich NIE mit beiden - Paessen - zusammen erwischen: Meine Schwaegerin wurde deshalb verhaftet, und das ist noch nicht so lange her) Ich zitiere hier den entsprechenden Text: Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren. Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Es gibt eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten werden kann: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Optionsmodell.

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Narva  02.01.2015, 10:03
Erstmal: Doppelbuergerschaft Deutsch / Schweiz ist - in Deutschland ofiziell nicht erlaubt.

Das ist FALSCH die Gesetze wurden schon vor etlichen Jahren geändert. Wenn Du durch Geburt beide Staatsbürgerschaften hast so ist das auch offiziell anerkannt und es gibt deswegen keine Probleme.

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Goodnight  02.01.2015, 12:28

Doch man kann schon lange Doppelbürger Schweiz / Deutschland sein.

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Vergiss es:

http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAaw/AWumschreib.html

Zitat:

Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Also ausreisen und den Wohnsitz aufgeben und im Ausland Steuern zahlen! Da haste nichts gespart!

Deinen (Haupt-) Wohnsitz musst Du in Deutschland haben. Das bedeutet, dass Du Dich hier an mindestens (ich glaube) 185 Tagen pro Jahr aufhalten musst, dort also wohnen musst. Ansonsten könnte man Dir einen Scheinwohnsitz (hier in Deutschland) vorwerfen.

Haglaz  02.01.2015, 00:00

Eine "Tagesanzahl" gibt es nicht, Hauptwohnsitz ist, wo man sich faktisch überwiegend aufhält.

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Penguin8  02.01.2015, 00:05

Quatsch. (Das gilt der Antwort von "Derhandkuss"Dann koennte ja kein Mensch, der gerade nach Deutschland gezogen ist, einen Fueherschein machen, wenn er erst 185 Tage warten muesste. Oder staendiger Aufenthalt vorgeschrieben wuerde Berufsverbot fuer viele Berufe bedeuten. Ich war Reiseleiter und Reporter und war jahrelang nur ca 3 Tage pro Monat zu Hause. Da koennte ich ja in alle Ewigkeit keinen Fuehrerschein machen. Es gibt nur eine Anmeldefrist von ca einem Monat. Da musst Du aber nicht vier Wochen danebenstehen. Und man kann mehrere Wohnsitze haben. Du erklaerst den in Deutschland halt zum derzeitigen Hauptwohnsitz. In Deutschland werden Wohnsitzaufenthalte nur ueberprueft, wenn Leute verurteilt wurden, und meldepflichtig und/oder ortsgebunden sein mussen. (Meist bis 80 km vom Wohnort) Bei Fragen des Kinder-Sorgerechts - da gibts Auflagen, die unter Umstaenden nachgeprueft werden. Und falls Verdacht einer Scheinehe besteht. da gibts eventuell Rollkommandos, genau wie bei gesucht mit Haftbefehl. Ganz ehrlich ? Ich vermute, hinter der Frage steckt noch was ganz Anderes ;-)

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dobosufivieh 
Fragesteller
 02.01.2015, 00:21
@Penguin8

Hinter der Frage steckt nur, dass ich den Führerschein in München bei meinem Freund machen will weil wir sonst schon wieder getrennt sind. ;)

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Crack  02.01.2015, 00:55
@Penguin8

@ Penguin8

Quatsch. (Das gilt der Antwort von "Derhandkuss"Dann koennte ja kein Mensch, der gerade nach Deutschland gezogen ist, einen Fueherschein machen, wenn er erst 185 Tage warten muesste.

Wenn Du schon selbst in Deiner Antwort Unsinn verbreitest solltest Du wenigstens Antworten die korrekt sind nicht noch in Zweifel ziehen.

Man muss für 185 Tage den Hauptwohnsitz gemeldet haben, niemand sagt das man sich auch jeden Tag dort aufhalten muss.

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Goodnight  02.01.2015, 12:37
@Penguin8

Das ist nicht richtig, jeder kann sofort einen Führerschein machen wenn er in ein Land zieht, also dort Wohnsitz hat. Die Problematik ist, dass der Führerschein in der Schweiz nicht gültig ist, wenn man nicht ein Jahr festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die Schweiz schützt sich, vor im Ausland billig und minderwertig erworbenen Ausbildungen von Leuten die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

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Du musst den Führerschein in der Schweiz machen, das hat ja eh nur Vorteile. Wenn du dann noch A1 machen möchtest musst du lediglich 2x 4h in einen Grundkurs in der Gruppe gehen. Ohne Prüfung. In der Schweiz darf jeder der seinen Ausweis über 3 Jahre hat mit dir üben. Das lohnt sich sicher für dich.

Das hat ja nichts miteinander zu tun.

Du machst den Führerschein in dem Land, in dem Du wohnst. Wenn Du also den Führerschein in Deutschland machen willst, dann musst Du nach Deutschland ziehen. Und wenn Du dann wieder in die Schweiz ziehen willst, dann musst Du den Deutschen Führerschein binnen eines Jahres in einen Schweizer Führerschein umtauschen - und umgekehrt. Mit der Nationalität hat das überhaupt nichts zu tun.

Penguin8  02.01.2015, 00:07

richtig

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